Während der BIB-Mitgliederversammlung in Erfurt [s. a. BT09 akut (3)] stellten sich die 7 Zwerge, sorry – Kommissionen! des Verbandes im Rahmen des Kommissionsforums vor. Die ganz und gar nicht zwergenhafte Arbeit der Kommissionen zu hinterfragen, dazu hatten die Mitglieder reichlich Gelegenheit. Mit einer Tasse Kaffee in der Hand ließ es sich ganz locker plaudern und auf die jeweiligen Plakate eingehen, die unsere Ziele und Aufgaben etwas beleuchten sollten.
Die Kommission für Fortbildung (FobiKom), erkennbar an ihren blauen Kladden. Heuer standen (nicht ganz komplett) Ulrike Kraß, Ursula Stolarski, Karoline Weise und ich (Ilona Munique) Rede und Antwort. (Eigentlich hätten wir ja stattdessen Blumen streuen sollen bei unserer Kollegin Sonja Bluhm.)
Wer wollte was wissen von uns? (Exemplarisch)
Erfreulicherweise kamen nicht nur die Mitglieder, sondern auch Gremienmitglieder, also aus den Reihen der Verbandsaktiven, auf uns zu. Denn für die sind wir zuvörderst eingesetzt. Wir erhielten erfrischende und erhellende Feedbacks zu unserer Arbeit und der über die Vereinsausschussliste geleistete Kommunikation der FobiKom.
Eine (von mehreren) Anregungen aus den Landesgruppen greife ich hier exemplarisch auf, um zu zeigen, mit welchen Fragen wir uns konkret beschäftigen und welche Antworten bzw. Lösungen wir (bisher) fanden.
In der Sache ging es um den betrüblichen Ausfall einer Landesgruppen-Veranstaltung, mutmaßlich aufgrund erhobener Teilnahmegebühren von € 50,-.
Ganz abgesehen davon, dass in der Sache der Teilnahmegebühren eine wohlüberlegte Gebühren-Empfehlung der FobiKom besteht: für Mitglieder mindestens € 40,- und für Nichtmitglieder € 80,- (bzw. entsprechend das Doppelte), sind auch € 50,- als Umlage sehr wohl vertretbar. Jede seriöse Veranstaltung, beispielsweise in Volkshochschulen, staatlichen Weiterbildungseinrichtungen und sogar caritativen und kirchlichen Einrichtungen (letztere zu hohen Anteilen ebenfalls Ehrenamtlich organisiert, also mit uns vergleichbar), erhebt Gebühren. Honorare und Raummiete, Reisekosten der Veranstalter/innen und Sachkosten müssen schließlich umgelegt werden. Unseren Landesgruppen geht das genau so. Und nach Möglichkeit versuchen sie, von Nord bis Süd und West bis Ost, miteinander gleichzuziehen, aber auch zu sparen, wo immer es geht. So kann es schon sein, dass eine Veranstaltung mal nichts kostet. Die Regel ist das jedoch nicht.
Wem das jedoch leider nicht immer klar ist, dass eine gute Leistung entsprechend eingekauft werden muss, sind die Arbeitgeber.
Eine dienstliche Freistellung und die Übernahme der Teilnahmegebühren sowie der Reisekosten für Fortbildungen sind nicht überall vorgesehen. Glücklicherweise kennen wir auch andere Fälle. So bekommt zum Beispiel eines unserer Kommissionsmitglieder selbstverständlich eine Freistellung, sobald eine Arbeitssitzung der FobiKom ansteht. Der Wert kontinuierlicher Wissenserweiterung sollte unbestritten sein. Fakt ist, dass die Ausnutzerei freiwillig Wissbegieriger ein trauriges und peinliches Kapitel unseres Bildungsstandorts Deutschland darstellt.
Es herrscht also Heulen und Zähneknirschen. Bissfest wie der BIB jedoch ist, werden wir weiterhin alles dazu beitragen, damit unsere interessierten potentiellen Teilnehmenden auch tatsächlich in den Genuss unserer Fortbildungsangebote kommen.
Vier Sofort-Maßnahmen
1. Konkret plant die FobiKom eine Argumentationskette innerhalb der Initiative „Pro Fortbildung – für alle!“
2. Die Argumentationskette, bestehend auch aus Zitaten, wird von uns Gremienmitarbeiter/innen unter Administration der Kommission für Fortbildung über einen gewissen Zeitraum im Intranet per Wiki erstellt. Daraus ergeben sich Textbausteine, die in den Rundbriefen bzw. Fortbildungsausschreibungen der Landesgruppen als Argumentationshilfe eingebaut werden können.
3. Des weiteren werden wir es einen Fachartikel schreiben, der hoffentlich auch von all denjenigen Arbeitgebern gelesen wird, die nicht nur ein fehlendes, sondern auch ein schlechtes Gewissen haben. Es ist die eine Sache, kein Geld für Fortbildung zu haben. Das mag man evtl. noch hinnehmen (müssen?). Damit ist jedoch die Weigerung einer dienstlichen Freistellung noch lange nicht begründet.
4. Eine Arbeitshilfe für alle (!) wird erstellt, die die Problematik behandeln wird.
Falls Sie ein schlagkräftiges Argument kennen, warum Fortbildung genehmigt und bezahlt werden sollte (ich fasse es nicht, dass wir das im 21. Jahrhundert überhaupt noch diskutieren müssen!), dann freue ich mich auf Ihren Kommentar. Gerne auch direkt.
Ich hoffe, es hat Sie interessiert, was uns bewegte – seien Sie auch morgen wieder dabei bei unserer Reihe:
<< “BT09 Nachlese”, unsere Abgesangssreihe rund um den 98. Deutschen Bibliothekartag in Erfurt, 2009, mit Blitzlicht auf Fort- und Weiterbildung >>
Juni 23, 2009 um 10:55 |
Leider ist es auch bei uns üblich, dass ich alles selber zahlen muß und meinen Jahresurlaub dafür verwende zu Fortbildungen zu fahren. Der Öffentliche Dienst (jedenfalls bei uns) scheint darauf zu bauen, dass man sich selbst, zum nutzen des Arbeitgebers weier bildet. Dabei wird immer laut gerufen, die Arbeitnehmer sollen sich weiter bilden, es werden Gesetze geschaffen z.B. den Bildungsurlaub und will man ihn in Anspruch nehmen, wird einem erklärt, dass sieht man nicht gerne.